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   BGH, 10.07.1952 - 5 StR 434/52   

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https://dejure.org/1952,2529
BGH, 10.07.1952 - 5 StR 434/52 (https://dejure.org/1952,2529)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1952 - 5 StR 434/52 (https://dejure.org/1952,2529)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1952 - 5 StR 434/52 (https://dejure.org/1952,2529)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.07.1951 - 3 StR 372/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.07.1952 - 5 StR 434/52
    Wie der 3. Senat bereits entschieden hat (3 StR 372/51 v. 5.7.51), darf bei Zusammentreffen mehrerer Freiheitsstrafen, aus denen eine Gesamtstrafe gebildet wird, als Ersatzfreiheitsstrafe nur dann eine Zuchthausstrafe ausgesprochen werden, wenn die Einsatzstrafe für das betreffende Delikt Zuchthausstrafe ist, nicht schon dann, wenn auf eine Gesamt zuchthausstrafe erkannt ist.
  • BGH, 29.10.1963 - 1 StR 387/63

    Mittäterschaft bei der Unterschlagung - Umwandlung einer Gefängnisstrafe in eine

    Nur wenn die Einzeltat mit Zuchthaus bestraft wird, ist auch die Ersatzfreiheitsstrafe einer daneben verwirkten Geldstrafe Zuchthaus (siehe BGHSt 3, 40, ferner Urteil von 5. Juli 1951 - 3 StR 372/51 und von 10. Juli 1952 - 5 StR 434/52, angeführt bei Dallinger MDR 1952, 657).
  • BGH, 22.08.1967 - 1 StR 312/67

    Verjährung von Straftaten - Unterbrechung der Verfolgungsverjährung -

    Das gilt auch dann, wenn wie im vorliegenden Fall die Gefängnisstrafe zur Gesamtstrafenbildung in Zuchthaus umgewandelt wird (BGH urteile vom 5. Juli 1951 - 3 StA 372/51 - und vom 10. Juli 1952 - 5 StR 434/52, mitgeteilt von Dallinger in MDR 1952, 657).
  • BGH, 18.04.1961 - 1 StR 602/60

    Rechtsmittel

    Sie ist in Gefängnis festzusetzen (BGH 3 StB 372/51 vom 5. Juli 1951 und 5 StR 434/52 vom 10. Juli 1952 bei Dallinger MDR 1952, 657).
  • BGH, 21.02.1961 - 1 StR 614/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

    Die Umwandlung einer Gefängnisstrafe in Zuchthaus, die bei Bildung einer Gesamtzuchthausstrafe für mehrere strafbare Handlungen gemäß § 21 StGB notwendig wird, hat keinen Einfluß auf die Art der Ersatzfreiheitsstrafe (BGH 3 StR 372/51 vom 5. Juli 1951 und 5 StR 434/52 vom 10. Juli 1952 bei Dallinger MDR 1952, 757 zu § 29 StGB und die dort weiter angeführten Entscheidungen des Reichsgerichts).
  • BGH, 26.09.1961 - 1 StR 355/61

    Verurteilung wegen Untreue und wegen Betruges - Erschleichung eines Darlehens -

    Treffen mehrere Freiheitsstrafen zusammen, aus denen eine Gesamtstrafe gebildet wird, dann darf als Ersatzfreiheitsstrafe eine Zuchthausstrafe nur dann ausgesprochen werden, wenn die neben der Geldstrafe verhängte Freiheitsstrafe für die betreffende Straftat eine Zuchthausstrafe ist (HGSt 62, 125; BGH 3 StR 372/51 vom 5. Juli 1951 und 5 StR 434/52 vom 10. Juli 1952 bei Dallinger MDR 1952, 657 zu § 29 StGB; BGH 1 StR 614/60 vom 21. Februar 1961).
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